„Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des Hartz IV-Gesetzes sind daher verfassungswidrig.“
Mit knappen Worten verwirft Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier die gesamte Hartz IV-Gesetzgebung. Mehr als fünf Jahre verfassungswidrige Hartz IV-Praxis. Fünf Jahre staatlich verordnete erletzung der Menschenwürde an Millionen von Bürgern (Wählern) durch Tausende von Behördenmitarbeitern.
Nachdem die Verfassungsrichter die Menschenwürde wieder in das Zentrum der Wahrnehmung gerückt haben, darf auch die Arbeit der ARGEn hinterfragt werden.
Im Rahmen der unentgeltlichen Beratungstätigkeit begegnen uns immer wieder klare Rechtsverstöße durch einige Mitarbeiter der Argen, die sich dabei z.T. sogar auf interne Anweisungen ihrer direkt vorgesetzten Sachgebietsleiter berufen.
Da wird beispielsweise Bedürftigen bereits die Annahme des Erstantrags verweigert, eine Hilfe suchende Person wurde weggeschickt mit der Behauptung: „Ausländer kriegen kein ALG II“ und nicht selten werden Anträge auf Beihilfen zur Erstausstattung, Renovierung, Umzugskosten oder Mehrbedarf mündlich mit Falschaussagen vereitelt. Und während Hilfebedürftigen zu Sozialhilfe-Zeiten noch 148 kWh/Monat für Haushaltstrom zur Verfügung standen, sind es beim Alg II gerade noch 47,49 kWh. Aufgrund von Energiesperren blieben einige Erwerbslose wochenlang ohne Strom oder Heizung.
Eine betroffene Person erzählte, sie hatte gerade die Tiefkühlvorräte aufgefüllt, als die Stromsperre zuschlug, bei einer anderen fiel ein Elektrogerät aus, dass für die medizinische Versorgung wichtig ist, eine dritte Person saß über Wochen in einer ausgekühlten, dunklen Wohnung bei Kerzenlicht. Teilweise leiden auch Kinder mit, die dann ihre Hausaufgaben mit der Taschenlampe machen. An warmes Essen war nicht mehr zu denken. Als sichtbare Resultate solcher Verfolgungsbetreuung sind Resignation und Depressionen sehr wohl nachvollziehbar.
"Die Nichtversorgung mit Energie stellt eine der Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage dar.", urteilt das Sozialgericht Köln bereits am 15.11.2005, aber manche Mitarbeiter der ARGE MK nehmen selbst die Obdachlosigkeit der Ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen billigend in Kauf.
Andere Erwerbslose werden in sinnlose „Trainings-Maßnahmen“ und 1Euro-Jobs gedrängt. Auch dies geschieht nicht selten unter Missachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, weil viele der so genannten Zusatz-jobs weder das Kriterium der Zusätzlichkeit noch des öffentlichen Interesses wirklich erfüllen, und von der viel gepriesenen Gemeinnützigkeit bleibt oft nur das „gemein“.
Wer nicht widerstandslos gehorcht, erfährt überzogene Auflagen, wie planlose Bewerbungsaufforderungen für Niedriglohn und Zeitarbeit. Etliche Erwerbslose erleben durch Leistungsentzug und Sanktionsandrohungen s t a a t l i ch verordnetes Mobbing.
Und wer beinahe „tödlich sanktioniert“ ist, den treffen im besten Fall noch systematische Demütigungen durch Lebensmittelgutscheine. Auch das ist in den meisten Fällen rechtswidrig.
Aber gerade auch die Sanktionspraxis der ARGE MK genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht, so dass jeder Sanktionierte die Bußgelder in voller Höhe zurückfordern sollte.
Wer seine Stimme gegen die menschenverachtende Sanktionspraxis erheben möchte, kann sich auf der folgenden Seite eintragen:
Ulli Wockelmann