Österreich - ein für uns sicherlich eher unbekanntes Land. Dieter Nuhr erklärte es mal so ähnlich: Wenn Österreich und Kamerun ein Fußballländerspiel bestreiten, dann treffen 2 völlig unterschiedliche Kulturen aufeinander. Auf der einen Seite bunt kostümierte, wild tanzende und unverständliche Laute von sich gebende TänzerInnen. Auf der anderen Seite die Kameruner.
Seit Cordoba 78 gab es eigentlich auch keinen richtig emotionalen Grund mehr, eine Verbindung zu diesem Land hinter Bayern zu bekommen. Insofern weiß man recht wenig aus dieser Alpenrepublik. Aber sie sind in der EU, Bruno Kreisky sagt den meisten bestimmt auch noch etwas. Also ein Rechtsstaat, ähnlich dem Unsrigen. Okay, Adolf Hitler und Jörg Haider kamen von dort. In duplizierender Weise der Ereignisse haben sich ja beide von selbst aus diesem irdischen Leben entfernt. Der Erstgenannte leider viel zu spät, aber das ist ein anderes Thema.
Zurück zur Rechtsstaatlichkeit, die man in Österreich erwartet. Es gibt in der Alpenrepublik den § 278a ÖSGB, das Pendant zum § 129a des deut. Strafgesetzbuches. Es geht dort um kriminelle Vereinigungen und wie sie durch rechtsstaatliche Mittel zunichte gemacht werden können. Nun gibt es hier in Deutschland ja schon immer Kritik am § 129a, vor allem aus eher links gesinnten Kreisen. In Österreich wurde der § 278a angewandt. Überraschenderweise nicht gegen vermeintliche Kriminelle aus dem Drogen-, Waffenschieber- oder Menschenhändlermilieu - wozu er ja eigentlich gedacht war - sondern gegen Tierschutz und Tierrechtsorganisationen.
Spätestens ab 1997 werden Tierrechtsdemos vom Staatsschutz regelmäßig bespitzelt und dokumentiert.
(Auszüge aus: http://antirep2008.org/?page_id=886#chronologie_der_ereignisse)
Hier ein Überblick:
14. August 2006 Nach vierjähriger Kampagne gibt Peek & Cloppenburg den Ausstieg aus dem Pelzhandel bekannt. Die Versammlungsbehörde versuchte Kundgebungen im Zuge der Kampagne zu verunmöglichen. Die Untersagungen wurden später vom Unabhängigen Verwaltungssenat aus formalen Gründen aufgehoben.
25. Oktober 2006 Start der Kampagne gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer in Österreich.
Dezember 2006 Erste Auflösungen von Kundgebungen vor Kleider Bauer Filialen durch die Polizei mit der Begründung, „die öffentliche Sicherheit könne nicht gewährleistet werden“ und erste Untersagungen von Kundgebungen durch die Versammlungsbehörde.
April 2007 Gründung der „Sonderkommission Bekleidung/Pelztier“ aufgrund einer Sachbeschädigung an zwei PKWs der Kleider Bauer Eigentümer. Erneute Untersagung sämtlicher Protestkundgebungen vor Hämmerle und Kleider Bauer Filialen mit der Begründung, die Kundgebungen wären geschäftsschädigend. Das Recht auf Versammlungsfreiheit stünde nicht grundsätzlich über dem Recht auf Erwerbsfreiheit.
21. Mai 2008, 06:00 früh Sondereinheiten der Polizei stürmen 23 Wohnungen, Häuser und Büros. Zehn Personen werden ohne konkrete Anschuldigungen festgenommen. Zusätzlich werden AktivistInnen zur sofortigen Einvernahme vorgeführt.
22. Mai 2008 Ein Betroffener geht aus Protest gegen die Polizeiwillkür für 39 Tagen in den Hungerstreik. Weitere Demos in Wien und Berlin. (Während der kommenden dreieinhalb Monate sollen fast täglich Demonstrationen in Österreich und allen Teilen der Welt stattfinden.)
23. Mai 2008 über alle zehn Festgenommenen wird U-Haft verhängt. Neun von ihnen werden vom Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände in die Justizanstalt Wiener Neustadt gebracht. Nur ein Inhaftierter bleibt vorläufig in Innsbruck. Sieben Verhaftete treten in Hungerstreik.
4. Juni 2008 Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Laut Stellungnahme von Amnesty International wurden folgende menschenrechtlichen Grundrechte missachtet: Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, hinreichender Tatverdacht, faires Verfahren. Der Tatbestand §278a StGB wurde für die Bekämpfung mafiaähnlicher Verbindungen geschaffen. Nun wird er zur Kriminalisierung der Tierrechtsbewegung missbraucht.
7. Juli 2008 Die U-Haft wird ein weiteres Mal verlängert, obwohl inzwischen die wesentlichen konkreten Vorwürfe (Brandstiftungen, Buttersäure-Anschläge) von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgenommen wurden und damit eine wesentliche Vorraussetzung für die Anwendung des §278a.
2. September 2008 Die Oberstaatsanwaltschaft verlangt die sofortige Enthaftung der Inhaftierten. Alle kommen frei.
20. Februar 2009 Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird beschlossen, dass dem „Verein Gegen Tierfabriken“ mindestens eine Kopie von zwei für die Vereinsarbeit besonders wichtigen Festplatten bekommen muss. Diese wurden nach der Beschlagnahmung vom 21. Mai 2008 noch immer nicht ausgehändigt.
24. Februar 2009 Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird ebenfalls beschlossen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei unrechtmäßig ist.
Ende April 2009 Die Polizei präsentiert Abschlussberichte über bis zu 40 Personen. Abschlussberichte stellen in der Regel das Ende der polizeilichen Nachforschungen dar. Dennoch wird weiter ermittelt.
10. Juni 2009 Auf ein Rechtshilfeansuchen deutscher Behörden hin wird die Wohnung eines ehemals inhaftierten Aktivisten und die beiden Wohnungen seiner Eltern durchsucht. Eine der Durchsuchungen wird mit einem Blockadeversuch von AktivistInnen verzögert..
11. August 2009 Den AnwältInnen der zehn ehemals inhaftierten AktivistInnen werden die Strafanträge zugestellt. Jetzt ist klar: Es wird einen Prozess wegen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation geben, die Anschuldigungen nach § 278a StGB bleiben aufrecht. Gegen ca. 20 AktivistInnen wird noch weiter ermittelt.
Dezember/Januar 2009 Mitte Dezember wird der erste Prozesstag über Medien bekannt gegeben, am 02. März 2010 im Januar 2010 folgen die Prozesstermine.
01. Februar 2010 Drei weitere TierrechtlerInnen erfahren aus den Medien, dass sie ab 2. März nach §278a angeklagt werden.
Die Prozesse haben inzwischen begonnen, gegen 13 Beschuldigte. Das „Lustige“ ist, dass diese 13 Personen nicht nur nicht gemeinsame Tierrechtsaktionen durchgeführt haben, sondern mitunter gar nicht miteinander sprechen. Es gibt eine eher bürgerliche Tierrechtsbewegung, wie z.B. die Vegane Gesellschaft in Österreich oder der Verein Gegen Tierfarbriken (VGT) und es gibt eine eher autonome Tierrechtsbewegung. Diesen Menschen hier, ohne konkreten Anlass, das juristische Konstrukt des § 278a überstülpen zu wollen, entbehrt jeder Vorstellung von Moral.
Und was geht mich das an? Hier im sauerländischen Iserlohn?
Dafür müsste man erstmal wissen, warum - bar jeder Rechtsstaatlichkeit - eine soziale Bewegung in Österreich verfolgt und kriminalisiert wird. Die Motive der österreichischen Behörden sind öffentlich natürlich nicht bekannt. Fakt ist aber, dass die Tierrechtsbewegung in Österreich sehr erfolgreich war. Sie hatte Einfluss bis in die parlamentarischen Gremien, konnte Gesetze beeinflussen und hatte eine gesellschaftliche Macht erreicht. Dies mag - so liegt die Vermutung nahe - einigen derer nicht gefallen haben, die ihre gesellschaftliche und vor allem monetäre Macht schwinden sahen. Also wurde die Keule § 278a herausgeholt und die Boulevardpresse machte natürlich erstmal mit. Kampagnen zum Schutz der Robben in Kanada, gegen den Pelzhandel oder gegen die tierquälerische Massentierhaltung wurden so kriminalisiert.
Wie die 13 Verfahren letztlich ausgehen, mag da vielleicht nur zweitrangig sein.
Und wenn es bei der Tierrechtsbewegung klappt, dann werden sich die konservativen Kräfte in Österreich bestimmt weitere Möglichkeiten ausdenken den § 278a anzuwenden. Und so was weckt dann natürlich Begehrlichkeiten, die mit Sicherheit auch bei uns hier in Deutschland irgendwann zu abstrusen behördlichen Maßnahmen führen. Aus diesem Grund gab es international Proteste gegen das Vorgehen der österreichischen Behörden, dem sich auch Organisationen anderer sozialer Bewegungen , Parteien … angeschlossen haben (z.B. Amnesty International, AntiAtomGruppen, Umweltschutzgruppen oder die österr. Grünen).
Mehr hierzu unter:
www.antirep2008.org